KLASSE L

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-

oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche

Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,

wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h

geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen,

selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere

Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart

bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h

und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Beinhaltete Klassen:

LEIDER KEINE

 

Mindestalter: ab

16 Jahre

Webdesign:

Voice-Design

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