KLASSE L
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-
oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere
Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Beinhaltete Klassen:
LEIDER KEINE
Mindestalter: ab
16 Jahre
Webdesign:
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